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Verzicht auf Abmahngebühren gegen Augsburgr.de
Posted by admin
Es ist mal wieder die übliche Abmahngeschichte gegen einen Blogger…
Ein Blogger registriert sich die Domain Augsburgr.de und fragt bei der Stadt Augsburg an, ob er den Namen verwenden dürfe. Was macht die Stadt: Sie hetzt dem Blogger einen Abmahnanwalt auf den Hals und verdonnert Ihn zu einer Abmahngebühr von 2000 Euro. Natürlich und völlig zurecht gabe es mal wieder einen Sturm der entrüstung in der Bloggerszene, den sogar der Bürgermeister der Stadt Augsburg bemerkte. Klopf, klopf.. Willkommen im Internetzeitalter! Dieser sorgt nun für Schadensbegrenzung und verzichtetet auf die Abmahngebühr gegen den Blogger.
Das ist mal wieder typisch. Da wird ein Bürger der Stadt auf assoziale und völlig überzogene Weise für ein angebliches Markenunrecht bestraft und sobald die Presse Wind davon bekommt, entschuldigt man sich und bügelt die Falten wieder glatt. Ich bin mir 100% sicher, dass wenn es nicht so viel Wirbel im Internet gemacht hätte, hätte sich der Herr Bürgermeister einen scheiss um den Blogger geschehrt.
Freue mich schon auf den nächsten Abmahnfall gegen einen Blogger oder Webseitenbetreiber und ich sage jetzt schonmal voraus wie es sich abspielen wird…
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